Allgemein
Um eine logopädische Behandlung in meiner Wahlpraxis beanspruchen zu können benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, welche anschließend chefärztlich bewilligt werden muss (Ausnahme: ÖGK - Derzeit sind chefärztliche Bewilligungen für Versicherte der ÖGK nicht notwendig).
Ärztliche Verordnungen müssen von Fachärzt_innen ausgestellt werden und folgende Daten enthalten:
* persönliche Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer)
* Diagnose
* Anzahl und Dauer der verordneten Therapieeinheiten (10x 60 Min.)
Tarif
60 Min.: 100€
Die Kosten beinhalten pro Einheit die Therapie mit Patient_in sowie Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn.
Je nach Krankenkasse und Zusatzversicherungen erhalten Sie zwischen 40%-100% der Kosten refundiert. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.